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So erreichen Sie uns

Ingenieurbüro Goebel GmbH
De-la-Fosse-Weg 26
D – 64289 Darmstadt-Kranichstein

Telefon: +49 / (0)6151 73470-0
Telefax: +49 / (0)6151 73470-20
Email: info@goebel-laser.de

Wir sind für Sie da

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 und
Freitag von 8:00 bis 13:00

So finden Sie uns

Im Nord-Osten von Darmstadt, kurz vor dem Jagdschloss Kranichstein.

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Beschwerden

Dokumentation von Beschwerden

Beschwerden an das Prüflaboratorium sind durch die Mitarbeiter schriftlich zu dokumentieren. Sie werden nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ausstellung des Prüfberichtes akzeptiert. Der Kunde erhält eine kurze Bestätigung über den Eingang seiner Beschwerde sowie die Information, dass man seine Eingabe entsprechend prüfen wird. Ein Formschreiben ist hinterlegt und kann heruntergeladen werden.

Behandlung von Beschwerden

Im Streit- bzw. Schadensfall wird die Geschäftsleitung (s. Organigramm) eingeschaltet. Die Verantwortung zur Klärung der Sachlage obliegt dem Leiter des Prüflabors. Mit Ausnahme, die Beanstandung ist in seiner Person begründet. In diesem Fall erfolgt die Klärung des Problems durch die Geschäftsleitung

Umgang mit Beschwerden

Schäden an Prüfgegenständen, die aus unsachgemäßer Verpackung während des Versandes resultieren, werden nicht durch die Ingenieurbüro Goebel GmbH übernommen. Art der Verpackung und des Transportes werden durch den Auftraggeber bestimmt. Diesbezügliche schriftliche Vereinbarungen sind Bestandteil des Auftrages. Ist die Beanstandung berechtigt, so sind die Mitarbeiter des Laboratoriums über entsprechende Maßnahmen durch den Leiter des Prüflaboratoriums zu informieren. Es wird eine Ursachenanalyse durchgeführt und die Erkenntnisse dienen in Zukunft zur Vermeidung gleicher Beanstandungen. Er veranlasst die Durchführung eines Audits zur Fehlerursachenuntersuchung und ggf. einen Begutachtungsbesuch durch die Akkreditierungsstelle. Die Kosten der erneuten Prüfung werden in diesem Fall durch die Ingenieurbüro Goebel GmbH übernommen. Eventuell auftretende Schadensfolgekosten werden entsprechend erstattet. Der Fall ist der Administration zur Einleitung notwendiger Schritte zu übergeben.

Erfolgt keine Einigung mit dem Auftraggeber über die Berechtigung der Beanstandung, so wird eine Schiedsprüfung im Sinne einer Wiederholungsprüfung durch ein zweites unabhängiges Prüflaboratorium, welches nach der DIN EN ISO / IEC 17025 akkreditiert ist, durchgeführt.

Ergibt die Schiedsprüfung, dass die Beanstandung zu Recht bestand, so werden die Kosten für Prüfung und Schadensfolgen im Rahmen der Haftung durch die Ingenieurbüro Goebel GmbH übernommen. Die angefallenen Kosten werden vom Beschwerdeführer getragen, falls die Prüfergebnisse durch die Schiedsprüfung bestätigt werden (Übereinstimmung im Rahmen der Messunsicherheit nach DIN EN ISO 14253 T1). Eine Dokumentation zum Verlauf der Beanstandungen wird durch den Leiter des Prüflaboratoriums geführt und eine Konformitätsaussage nach DIN EN 14253 Teil 1 daraus abgeleitet.

Bewertung von Beschwerden

Ist die Beanstandung berechtigt, so sind die Mitarbeiter des Laboratoriums über entsprechende Maßnahmen durch den Leiter des Prüflaboratoriums zu informieren. Es wird eine Ursachenanalyse durchgeführt und die Erkenntnisse dienen in Zukunft zur Vermeidung gleicher Beanstandungen. Er veranlasst die Durchführung eines Audits zur Fehlerursachenuntersuchung und ggf. einen Begutachtungsbesuch durch die Akkreditierungsstelle.

Bestätigung der Beschwerde und Mitteilung von Zwischen- und Endergebnissen

Der Kunde erhält eine kurze Bestätigung über den Eingang seiner Beschwerde sowie die Information, dass man seine Eingabe entsprechend prüfen wird. Eine Dokumentation zum Verlauf der Beanstandungen wird durch den Leiter des Prüflaboratoriums geführt und eine Konformitätsaussage nach DIN EN 14253 Teil 1 daraus abgeleitet.

Beteiligte am Beschwerdeprozess

Die Verantwortung zur Klärung der Sachlage obliegt dem Leiter des Prüflabors. Mit Ausnahme, die Beanstandung ist in seiner Person begründet. In diesem Fall erfolgt Klärung des Problems durch die Geschäftsleitung

Mitteilung nach Ende des Beschwerdeverfahrens

Nach Abschluss der Prüfung wird der Beschwerdeführer schriftlich über das Ergebnis informiert.