Bestandsprüfung nach OStrV (EG RIL)

Entspricht Ihre Laseranlage der gültigen OStrV ?

Eine neue Laseranlage wird durch den Hersteller klassifiziert, d.h. Sie haben mit dem System ein entsprechendes Zertifikat zur Lasersicherheit erhalten. Damit sind meist alle Forderungen zum optischen Strahlenschutz abgedeckt.

BestandsprüfungSchwierig wird es bei Eigenkonstruktionen, Forschungs- und Versuchsanlagen oder bei älteren Maschinen im Bestand. Hier sollte ein Sachverständiger eine nachträgliche Prüfung durchführen.

Dies ist nicht die Aufgabe eines Laserschutzbeauftragten!

Wir prüfen ihren Bestand

Die OStrV gilt für alle Lasersysteme und Anlagen die in einem Unternehmen zum Einsatz kommen. Als Betreiber sind Sie für die Arbeitssicherheit verantwortlich.

  • Erfüllen all Ihre Arbeitsplätze die Anforderungen der OStrV?
  • Liegt eine Sicherheitsabnahme vor?
  • Gibt es eine Risikoanalyse?
  • Sind die notwendigen Schutzausrüstungen vorhanden?

Unsere Dienstleistung:

  • Zusammen mit Ihnen analysieren wir Ihre Arbeitsplätze, Maschinen und Anlagen.
  • Sind Maßnahmen erforderlich, werden wir diese mit Ihnen erarbeiten und umsetzen.
  • Am Ende erhalten Sie eine vollständige sicherheitstechnische Dokumentation nebst Abnahmezertifikat für jedes System.

Es geht um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, tragen Sie rechtzeitig dazu bei Unfälle zu vermeiden.

Betroffen sind alle Arbeitsplätze an denen es zu einer Gefährdung durch optische Strahlung kommen kann.